Die Europa-Rente kommt

Die EU-Kommission hat die rechtliche Grundlage für das Pan-European Personal Pension Product (PEPP) geschaffen. PEPP, auf Europa-Rente genannt, soll zusätzlich zu bestehenden Vorsorgemöglichkeiten die EU-Bürger unterstützen, sich eine private Altersversorgung aufzubauen. Damit kann ein EU-Bürger, der in einen anderen EU-Mitgliedsstaat zieht, seinen Europa-Rente-Vertrag mitnehmen und dort, ohne den Anbieter wechseln zu müssen, weiter besparen.

In Deutschland erfolgt die Umsetzung der Europa-Rente im Rahmen des „Gesetzes zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften“. Die erste Lesung des Gesetzes fand am 26. März 2021 im Bundestag statt. Es wird nun in verschiedenen Ausschüssen beraten. Damit könnten in Deutschland erste Produkte bereits ab März 2022 verfügbar sein, so Michael Hoppstädter, Geschäftsführer des Altersvorsoge-Beraters Longial.

Die Europa-Rente soll sechs verschiedene Anlagemöglichkeiten bieten. Das Basis-PEPP zeichnet sich laut Hoppstädter durch niedrige Kosten aus: Gebühren sind auf ein Prozent des jährlich angesparten Kapitals begrenzt. Dazu zählen auch die Kosten für Beratung und Vertrieb. Das Basis-PEPP muss auch mit einer Garantie versehen sein. Für die Anbieter gibt es dabei zwei verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten: eine Kapitalgarantie, bei der der PEPP-Sparer mindestens seine Investition zurückbekommt, oder der Einsatz von Instrumenten zur Risikobegrenzung. Das kann eine konservative Anlagestrategie oder auch eine „Lebenszyklusstrategie“ (Life-Cycle-Modell) sein. Darüber hinaus kann der PEPP-Sparer spätestens alle fünf Jahre den Anbieter wechseln, wobei die Wechselkosten limitiert sind.

Hoppstädter begrüßt vor allem die Mitnahmefähigkeit innerhalb der EU sowie die Flexibilität in der Kapitalanlage auf Wunsch auch mit Garantien. Bei Vertrieb und Beratung ist Hoppstädter aber skeptisch: „Ob ein grundsätzlich beratungsintensives Thema wie die Altersvorsorge komplett online vertrieben werden kann, ist fraglich. Den klassischen Vertrieb über Banken, Versicherungsvertreter und -makler sehen wir bei PEPP allerdings nicht. Das ist mit den vorgesehenen Kostendeckeln gar nicht machbar.“ Der Online-Vertrieb stehe schon seit Beginn der PEPP-Entwicklung in der Diskussion. Dazu kommt die Frage nach der steuerlichen Förderung: Ob und in welchem Umfang diese erfolgt, liegt bei den einzelnen Mitgliedsstaaten. Das Bundesfinanzministerium habe sich bisher so positioniert, dass eine Förderung von PEPP möglich ist, wenn es dieselben Vorgaben erfüllt, die für andere, in Deutschland geförderte Altersvorsorgeprodukte gelten. „Der rechtliche Rahmen steht. Wir sind gespannt, ob eher Banken, Investmentgesellschaften oder Versicherer Produkte dazu entwickeln und wie diese aussehen“, fasst der Longial Geschäftsführer zusammen. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Longial

Die Longial GmbH mit Sitz in Düsseldorf und weiterem Standort in Hamburg versteht sich als spezialisierter Dienstleister für Lösungen rund um die Altersversorgung von Unternehmen und Versorgungseinrichtungen.

www.longial.de

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Beratung und Vertrieb

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