Umsetzung der EU-Prospektverordnung: kleine und mittlere Unternehmen sollen profitieren
Das Bundeskabinett hat am 11. April 2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass ein Emittent bei Wertpapieremissionen bis acht Millionen Euro pro Jahr keinen Wertpapierprospekt mehr erstellen muss. Die im Sommer vergangenen Jahres verabschiedete Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-Prospektverordnung) erlaubt den EU-Mitgliedstaaten, eine solche Regelung ab dem 21. Juli 2018 einzuführen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Mit dem heutigen Kabinettbeschluss erleichtern wir kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass der Spielraum, den das EU-Recht hier vorsieht, für einen unbürokratischen Zugang von Unternehmen zum Kapitalmarkt genutzt wird und gleichzeitig die Belange des Anlegerschutzes gewahrt bleiben. Unternehmen brauchen Luft zum Atmen. Deshalb ist die Neuregelung eine gute Nachricht für sie. Wir machen ernst, mit dem Abbau bürokratischer Hürden – gerade auch für Start-ups sowie für kleine und mittlere Unternehmen.“
Von der Neuregelung sollen Unternehmen profitieren, die ergänzend oder alternativ zu anderen Finanzierungsformen, ein breiteres Investorenpublikum ansprechen wollen. Bei Wertpapieremissionen bis zu einem jährlichen Volumen von acht Millionen Euro ist ein dreiseitiges Wertpapierinformationsblatt zu veröffentlichen, das in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise den Anleger über das Wertpapier und die damit verbundenen wesentlichen Anlagerisiken informiert. Unterhalb dieser Schwelle muss nun kein umfangreiches Wertpapierprospekt mehr erstellt werden, was erheblichen Aufwand und Kosten für die Unternehmen reduziert.
Weitere Hintergrundinformationen, wie zum Beispiel der Jahresabschluss des Unternehmens, sind parallel dazu auf der Homepage des Emittenten zu veröffentlichen. Kleinanleger dürfen in Abhängigkeit von ihrer Vermögenssituation maximal 10.000 Euro in diese Wertpapiere investieren.
Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Gesetzentwurf wird nun Bundesrat und Bundestag zur Beratung zugeleitet.
Quelle: Pressemitteilung Bundeswirtschaftsministerium
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (kurz BMWi) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es hat seinen Hauptsitz in Berlin. (jpw1)