MiFID-Recorder GmbH ist neues Fördermitglied im AfW

Trotz intensiver Bemühungen seitens des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW kann nicht ausgeschlossen werden, dass das sogenannte Taping (Aufnahme von fernmündlichen Beratungsgesprächen) in die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) aufgenommen wird, mit deren Verabschiedung in der ersten Jahreshälfte 2019 zu rechnen ist. Der AfW empfiehlt daher seinen Mitgliedern, sich auf die mögliche kommende Verpflichtung einzustellen. Eine entsprechende Lösung bietet die MiFID-Recorder GmbH, die seit 1. Januar 2019 die Arbeit des AfW mit ihrer Fördermitgliedschaft unterstützt.

Die MiFID-Recorder GmbH hat sich auf die Entwicklung und den Betrieb einer virtuellen und unabhängigen Taping Lösung spezialisiert. Das System wurde von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinsichtlich MiFID II/FinVermV-Konformität überprüft und soll nicht nur alle technischen und operativen, sondern auch die administrativen und rechtlichen Anforderungen für eine wesentliche Auslagerung erfüllen. Sowohl das Telefonie System, als auch Webserver, Datenbank und revisionssichere Speicherinfrastruktur werden im zertifizierten Rechenzentrum betrieben.

Thomas Jasper, Geschäftsführer der MiFID Recorder GmbH: „Gern unterstützen wir den AfW bei seiner Arbeit für die Vermittler. Der AfW unterstützt die unabhängigen Finanzdienstleister sehr aktiv, wenn es um Regulierungsthemen geht. Wir tun das auch mit unserem Service. Wenn das Taping kommt – und auch schon jetzt - stehen wir mit unserer kostengünstigen und sehr einfachen Lösung zur Verfügung. Gerade auch mit unserer rechtskonformen Taping App lassen sich Telefonaufzeichnung optimal in den Beratungsalltag der Benutzer integrieren.“

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Bundesverband: „So ärgerlich es wäre, wenn die Pflicht zum Taping letztlich kommt – da wir darin weder einen verbraucherschützenden Mehrwert noch einen sonstigen Vorteil sehen - so gut ist es zu wissen, dass es praktikable Lösungen, wie die der MiFID Recorder GmbH gibt. Das zeigt: die möglicherweise kommende Pflicht ist preiswert und pragmatisch umsetzbar. Wir freuen uns sehr, einen solchen Unterstützer der Branche jetzt neu im Kreis unserer Fördermitglieder zu haben.“ 

Quelle: Pressemitteilung AfW

Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt rund 40.000 Finanzdienstleister in mehr als 2.000 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (JF1)

www.afw-verband.de

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