4hundred GmbH muss Einlagengeschäft einstellen und abwickeln
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der 4hundred GmbH, Starnberg, mit Bescheid vom 13. Mai 2020 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Die 4hundred GmbH nahm von ihren Vertragskunden über die Zahlung von Abschlägen auf die bestehenden Energielieferverträge hinaus Gelder mit dem Versprechen entgegen, das zusätzliche Guthaben mit vier Prozent per annum zu verzinsen. Damit betreibt das Unternehmen das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die 4hundred GmbH ist verpflichtet, die bislang über die Abschläge hinaus entgegengenommenen Gelder per Überweisung an ihre Kunden zurückzuzahlen. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.