Infinus-Skandal: Fluchtgefahr rechtfertigt U-Haft für Betrugsverdächtige
Am 7. Oktober 2014 meldet WMD-Brokerchanel Online, dass bei den fünf inhaftierten Verdächtigen aus dem Kreis der Infinus-Gruppe nach wie vor Fluchtgefahr bestehe. Das Oberlandesgericht Dresden soll deshalb per Beschluss entschieden haben, dass die Ende 2013 wegen Betrugsverdacht festgenommenen Personen weiterhin in Untersuchungshaft bleiben müssen. Der Skandal um die Infinus-Gruppe hat zahlreiche Anleger finanziell schwer getroffen. Der Schaden soll sich auf rund 400 Millionen Euro belaufen. Auch zahlreiche Firmen rund um Infinus mussten in der Zwischenzeit Insolvenz anmelden.