M.M. Warburg will gegen Steuerbescheid juristisch vorgehen

Die Privatbank M.M. Warburg wehrt sich gegen einen vom Bundesfinanzministerium veranlassten Steuerbescheid in Höhe von 56 Millionen Euro im Zusammenhang mit mutmaßlichen Cum-Ex-Geschäften. Die Privatbank habe an diesen weder direkt noch indirekt mitgewirkt. Das Institut spricht stattdessen von einer medialen Rufmordkampagne, berichtet das Private Banking Magazin am 16. Januar 2018.

In ihrer Stellungnahme zum Bericht schreibt die Bank: Die Weisung des Bundesfinanzministeriums sei ungeachtet der Frage ergangen, ob sie der Rechtslage entspreche, während die mehr als zweijährigen Untersuchungen von Wirtschaftsprüfern und Anwälten in keinem Fall eine Beteiligung der Bank an einer mehrfachen Erstattung von Kapitalertragssteuern ergeben hätten.

Selbst die von der BaFin bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte in Auftrag gegebene Sonderprüfung habe außer Hörensagen und Vermutungen keinen einzigen Beweis unrechtmäßigen Verhaltens seitens M.M. Warburg erbracht, heißt es.

Bei den in der Presse genannten Wertpapiergeschäften sei M.M.Warburg ausschließlich als Käufer von Aktien aufgetreten und habe die Kapitalertragsteuer als Teil des Aktienkaufpreises an die inländische Depotbank des Verkäufers der Aktien gezahlt. Ein etwaiger Einbehalt und die Abführung der Kapitalertragssteuer sei entsprechend dem Jahressteuergesetz 2007 Pflicht der inländischen Depotbank als Verwaltungsgehilfe des Staates gewesen. Da die von der BaFin herangezogenen Wirtschaftsprüfer Mandatsverhältnisse mit der inländischen Depotbank unterhielten, sei ihre Unabhängigkeit in höchstem Maße fraglich, so das Institut.

Die Höhe der in den Medien genannten Forderungen entbehrten jeglicher Grundlage und beruhten auf spekulativen Annahmen der Behörden. Tatsächlich gehe es um Steueranrechnungen von rund 43 Millionen Euro, die bereits bei Geschäftsabschluss als Kaufpreisbestandteil an die inländische Depotbank gezahlt worden seien. Geltend gemacht worden seien nur Steueranrechnungen in Höhe der in der Zahlung an die inländische Depotbank bereits enthaltenen Kapitalertragssteuerbeträge, eine mehrfache Geltendmachung sei nicht erfolgt.

M.M.Warburg beabsichtigt gegen den Steuerbescheid juristisch vorgehen. Aber auch für den Fall einer Niederlage vor Gericht sieht sich das Unternehmen gerüstet: Sollte die Steuerforderung inklusive Zinsen in Höhe von insgesamt rund 56 Millionen Euro entgegen der Annahme der Bank einer rechtlichen Überprüfung Stand halten, hätten die Gesellschafter mit einer Kapitalerhöhung in Höhe von 53 Millionen Euro ausreichend vorgesorgt. Diese hatte der Gesellschafterkreis mittels Bareinlage bereits im Geschäftsjahr 2016 geleistet. (TS1)

www.private-banking-magazin.de

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