Sonderkündigungsrecht der LBS "stellt unangemessene Benachteiligung dar"
Am 16. November 2017 meldete die „Wirtschaftswoche“ online, dass das Landgericht Stuttgart ein Sonderkündigungsrecht der Landesbausparkasse Südwest gekippt hat. Dieses berechtigte die Bank, Verträge nach 15 Jahren vorzeitig zu kündigen, wenn kein Darlehen in Anspruch genommen wurde. Laut Gericht stelle diese Kündigungsklausel eine unangemessene Benachteiligung für den Verbraucher dar. Verträge dürften nur nach der vorgegebenen Frist sowie einer Kündigungsabsicht sechs Monate vor Vertragsende gekündigt werden.
Bei der LBS war dieses Sonderkündigungsrecht laut „Wirtschaftswoche“ im Jahr 2005 in bestimmten Verträgen eingeführt worden - ab 2020 hätte sie sich also frühestens darauf berufen können. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aus Angst vor möglichen Benachteiligungen für Bankkunden. Die Verbraucherschützer wollten nach eigenen Angaben bereits jetzt tätig werden, um einer „Kündigungswelle“ zu Lasten der Verbraucher zuvor zu kommen. (JF1)