Fairvestas Immobilienhandelsfonds entsprechen neuem Recht
Zum Ende der Übergangsfristen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) am 21. Juli 2014 hat Fairvesta sämtliche Immobilienhandelsfonds nach KAGB umgestellt.
Die Fonds von Fairvesta verfügen nun über eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) sowie eine externe Verwahrstelle. Somit stehen sie unter der Kontrolle und Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Hermann Geiger, Vorstand der Fairvesta Group AG: „Bei den durch das KAGB erforderlichen Maßnahmen haben wir uns stets von dem Leitgedanken tragen lassen, einerseits die gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich umzusetzen und andererseits die inhaltlichen Kriterien unserer Fondsprodukte soweit wie möglich beizubehalten. Damit werden wir den Ansprüchen und dem Schutz unserer Anleger gleichermaßen gerecht.“
Quelle: Pressemeldung Fairvesta
Die Fairvesta Unternehmensgruppe ist ein internationales Immobilien- und Beteiligungsunternehmen mit Sitz in Tübingen. Spezialisiert auf den Handel mit Wohn- und Gewerbeimmobilien hat sich Fairvesta seit der Gründung im Jahre 2002 zu einem Anbieter im Segment Geschlossener Immobilienfonds in Deutschland entwickelt und hat mittlerweile für rund 13.000 Anleger über 800 Millionen Euro Assets under Management. (mv1)