AachenMünchner darf umstrittene Vertragsklauseln nicht mehr verwenden
Die AachenMünchener Lebensversicherung AG darf nach einem Urteil des Landgerichts Köln die umstrittenen Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug, welche die Kunden des Unternehmens benachteiligen, in ihren Policen nicht mehr verwenden.
Zu Beginn des Jahres hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die AachenMünchener Lebensversicherung AG und vier weitere Lebensversicherer Klage wegen kundenschädigender Vertragsklauseln eingereicht. "Es ist unverständlich, warum wir diese Prozesse überhaupt führen müssen. Wir verlangen von den Versicherungskonzernen lediglich, dass sie das umsetzen, was der Bundesgerichtshof festgelegt hat", sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg, die vermutet, dass die Unternehmen nur Zeit gewinnen wollen, um möglichst lange die berechtigten Ansprüche ihrer Kunden zu schmälern. "Würde die Branche kostenbewusster handeln und diese unnötigen Prozesskosten vermeiden, müsste sie ihren Kunden außerdem nicht die Bewertungsreserven oder Überschussbeteiligungen kürzen."
Das aktuelle erstinstanzliche Urteil gegen die AachenMünchner Lebensversicherung, das am 25. Juni 2014 gefällt wurde, gehört zur einer Serie von fünf Prozessen, die die Verbraucherzentrale Hamburg zurzeit vor verschiedenen Landgerichten in Deutschland führt. Auch die Lebensversicherer DBV, PB (Postbank), Nürnberger und Axa hatten sich geweigert, die seit Mitte 2012 gültige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umzusetzen, wonach Verbraucher mit einem Kapitallebens- und Rentenversicherungsvertrag bei vorzeitiger Kündigung wegen einer nachteiligen Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie einer Art Kündigungsstrafe nicht mehr so viel Geld verlieren dürfen wie bisher.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg e.V . (2014)