Apotheker- und Ärztebank verzichtet auf Berufung
Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage des Aufsichtsrates gegen ehemalige Vorstände mit Urteil vom 25. April 2014 abgewiesen. Das Gericht sah keine Pflichtverletzung der ehemaligen Vorstandsmitglieder, da sie im Rahmen der ihnen zustehenden Entscheidungsspielräume gehandelt hätten. Der Aufsichtsrat der Apobank hat daraufhin in seiner Sitzung am 23. Mai 2014 beschlossen, nicht in Berufung zu gehen.
Um seiner Verpflichtung als Aufsichtsorgan nachzukommen und die Interessen der Eigentümer zu wahren, hatte der Aufsichtsrat der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) 2010 im Zusammenhang mit dem Kauf strukturierter Wertpapiere aus 2007 zu prüfen, inwieweit Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Vorstände der Bank geltend gemacht werden können. Die Prüfung führte zu einer Klageerhebung.
Quelle: Pressemitteilung Apobank
Als Genossenschaftsbank liegt der Schwerpunkt der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) seit über 110 Jahren auf der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung der Heilberufler sowie ihrer Organisationen und Einrichtungen. (JZ1)
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