BaFin-Chef warnt auf Jahrespressekonferenz vor Cyberkriminalität
Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) machte in seiner Rede zur Jahrespressekonferenz der Behörde auf die Gefahren der Cyberkriminalität aufmerksam. „Finanzdienstleister, denen Menschen ihr Geld und ihre intimsten materiellen Daten anvertrauen, zählen zu den beliebtesten Zielen von Cyberangriffen“, so BaFin-Präsident Felix Hufeld. Die BaFin sehe mit Blick auf die IT-Sicherheit von Banken noch großen Verbesserungsbedarf. Aber auch Versicherer und andere Akteure des Finanzmarkts verfügten über viele Daten und viel alte IT. Unternehmen und Aufseher müssten zusehen, dass sie den Herausforderungen der Cyberkriminalität gewachsen sind.
Die Pläne der EU-Kommission, kleinere Institute regulatorisch zu entlasten, gehen dem BaFin-Chef nicht weit genug. „Wir brauchen einen differenzierten Ansatz“, so Hufeld. Um Klippeneffekte zu vermeiden, solle man möglichst wenige zusätzliche Schwellen einziehen und auf Kriterien aufbauen, die bereits eingeführt seien - etwa auf dem der Systemrelevanz. Ein starres Schubladensystem lehnt Hufeld ab: „Wir müssten in der Lage sein, Banken von einem in ein anderes Segment zu verschieben, wenn wir es aus Risikogründen für erforderlich halten.“
Thema der Pressekonferenz war auch das anhaltend niedrige Zinsniveau. Es wirke sich immer stärker auf die Ergebnisse der rund 1.500 Kreditinstitute aus, welche die BaFin unmittelbar beaufsichtige, sagte Raimund Röseler, Exekutivdirektor der Bankenaufsicht. Die Aufsicht müsse sich daher im Rahmen eines Stresstests, der im April gestartet worden ist, ein vollständiges Bild vom Ernst der Lage machen. „Da wir über das reguläre Meldewesen nicht all die Informationen erhalten, die wir dazu brauchen, müssen wir sie uns auf anderem Wege besorgen“, ao Röseler. Dabei achte man aber darauf, die Institute so wenig wie möglich zu belasten.
Über die Frage, wie viel ein Basiskonto kosten dürfe, sprach Béatrice Freiwald, Exekutivdirektorin Innere Verwaltung und Recht. Abwehrpreise dürften die Kreditinstitute nicht verlangen, sagte sie, eine Höchstgrenze habe der Gesetzgeber aber bewusst nicht festgelegt. Das Entgelt müsse angemessenen sein. „Ist es das nicht, können wir eine Bank anweisen, ihr Entgeltmodell entsprechend anzupassen“, so Freiwald.
Der BaFin-Jahresbericht 2016 steht auf der Homepage www.bafin.de zum Abruf bereit.
Quelle: Pressemitteilung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (TH1)