BdV fordert BaFin auf, Unabhängigkeit des Treuhänders fortlaufend zu überprüfen
Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnt die zivilrechtliche Überprüfbarkeit der Unabhängigkeit des Treuhänders in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ab (DFPA berichtete). Laut Bund der Versicherten (BdV) stand im Raum, dass bei einer fehlenden Unabhängigkeit des Treuhänders Beitragsanpassungen unwirksam gewesen wären und Verbraucher erhebliche Prämienanteile zurückfordern könnten.
Nach Einschätzung von Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, war diese Entscheidung gegen den klagenden Versicherten vorhersehbar. „Wir haben damit gerechnet, dass der BGH nicht der Rechtsauffassung der Instanzgerichte in diesem Verfahren folgt.“ Um eine abschließende Bewertung des Urteils vornehmen zu können, müssten die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden.
Ein PKV-Kunde hatte gegen die Prämienerhöhungen in seinem Tarif geklagt. Das Amtsgericht und das Landgericht Potsdam als Vorinstanzen hatten die vorgenommenen Prämienerhöhungen als unzulässig angesehen: Die Unabhängigkeit des Treuhänders sei in diesem Fall nicht sichergestellt gewesen. „Trotz des BGH-Urteils ist die Unabhängigkeit des Treuhänders noch lange nicht abschließend geklärt“, erläutert Versicherungsmathematiker Kleinlein.
Mit dem jetzigen Urteil des BGH ändere sich für die betroffenen Versicherten zum aktuellen Zeitpunkt nichts, denn das verfassungsrechtliche Gebot zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erfordere keine zivilgerichtliche Überprüfung der Unabhängigkeit des Treuhänders. Es genüge die Prüfung bei der Bestellung des Treuhänders durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). „Wir sehen die BaFin in der Pflicht, die Unabhängigkeit des Treuhänders fortlaufend regelmäßig zu überprüfen“, fordert Kleinlein. Hierzu müssten aber die gesetzlichen Vorschriften zur Missbrauchsaufsicht konkretisiert werden. „Wir fordern die Aufsicht auf, schärfer die Interessen der Versicherten, besonders in der PKV, wahrzunehmen“, so Kleinlein weiter.
Für die Versicherungsbranche zeichne sich ein erhebliches Problem bei den Treuhändern ab, da nur 16 Versicherungsmathematiker überhaupt diese Aufgabe übernehmen könnten. „Die Versicherer haben es sträflich versäumt dafür zu sorgen, dass genügend Mathematikerinnen und Mathematiker ausgebildet werden, um die Branche am Laufen zu halten“, befürchtet Kleinlein. „Die Probleme rund um die geringe Anzahl von Treuhändern in der PKV ist nur die Spitze des Eisbergs einer verfehlten Fachkräftepolitik in der Versicherungsbranche.“
Quelle: Pressemitteilung BdV
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation, die sich auf Fragestellungen rund um private Versicherungen konzentriert. Der 1982 gegründete Verein mit Sitz in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hat rund 50.000 Mitglieder. (jpw1)