EU-Finanzmarktregulierung muss an Verbrauchern ausgerichtet werden
Um Verbraucher besser vor schlechter Finanzberatung zu schützen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband eine grundlegende Überarbeitung der EU-Finanzmarktregulierung. In einer Stellungnahme zur Evaluation der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II hat der vzbv Vorschläge für verbraucherfreundlichere, neue Regeln vorgelegt.
So fordert der vzbv die Regelungen zur Rechtfertigung von Provisionen durch ein Provisionsverbot zu ersetzen. Zudem sollten die Vorgaben zur Geeignetheitsprüfung präziser gefasst werden. Die Geeignetheitsprüfung müsse unter anderem die Kriterien Kosten und Portfoliodiversifizierung umfassen. Gleichzeitig können die Regelungen zur Produktüberwachung (Product Governance) entfallen.
Außerdem möchte der vzbv, dass gesetzliche Mindeststandards für das Ergebnis einer Beratung oder Vermögensverwaltung geschaffen werden. Es sollten Unterschiede beim Vertrieb von Finanzanlagen abgebaut werden, unter anderem gleiche Regeln für kapitalbildende Versicherungen wie für Finanzinstrumente. Des Weiteren schlägt der vzbv vor, den Vertrieb von Finanzanlageprodukten unter eine einheitliche Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu stellen.
Der deutsche Gesetzgeber sollte alle verbraucherschützenden Regelungen der MiFID II als zivilrechtlich anwendbar erklären. Dabei sollte eine Umkehr der Beweislast im Zivilprozess eingeführt werden.
Schließlich schlägt der vzbv vollständige, konsistente und vergleichbare Produktinformationen für Finanzanlageprodukte ohne annahmebasierte Entwicklungsszenarien vor.
Seit Januar 2018 gilt die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II in Deutschland. Sie soll Verbraucher besser vor schlechter Beratung und falschen Produkten schützen. Im März 2020 ist der erste Evaluierungsbericht der EU-Kommission angekündigt. Dazu hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt, die Regelungen zum finanziellen Verbraucherschutz zu überprüfen. Vor diesem Hintergrund führt das Bundesfinanzministerium eine Verbändekonsultation durch, an der sich auch der vzbv beteiligt.
Quelle: Homepage vzbv
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 41 deutschen Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (JF1)