Experten-Interview: "6b-Fonds können ein echtes Steuersparmodell sein"
Im Bereich geschlossener Immobilien-Publikumsfonds gibt es vermehrt Produkte, die die Möglichkeit bieten, Rücklagen nach Paragraf 6b des Einkommensteuergesetzes steuerneutral zu übertragen. Mark Später von Hörtkorn Finanzen betont in einem Interview mit Fonds Professinell online, dass für 6b-Anleger die Fondsgesellschaft in der Lage sein muss, Grund und Boden sowie ein darauf stehendes Gebäude steuerlich getrennt aufzubereiten.
"Grund und Boden einerseits und ein darauf stehendes Gebäude andererseits sind steuerlich zwei verschiedene Wirtschaftsgüter. Für 6b-Anleger muss die Fondsgesellschaft in der Lage sein, das gesondert aufzubereiten", so Später.
6b-Fonds ermöglichen es Gewerbetreibenden, Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien zu reinvestieren und die Steuerlast auf später zu verschieben. Die Flexibilität und die steuerlichen Vorteile machen sie zu einem attraktiven Investitionsmodell, das jedoch spezifische Anforderungen an die Fondsgesellschaft stellt, um die steuerliche Trennung von Grund und Gebäude sowie andere relevante Daten zu gewährleisten.
"Im Grunde kann das jeder Fonds. Ganz wichtig ist allerdings, dass die Fondsgesellschaft in der Lage ist, zusätzliche steuerliche Daten zu liefern, damit der Steuerberater des Kunden alles ordentlich verbuchen kann", betont Später in dem Interview. (DFPA/abg)
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