Gesetzesentwurf zum Schutz von Kleinanlegern im Zeichen des Verbraucherschutzes
Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz soll ein Maßnahmenpaket umgesetzt werden, dass bereits am 22. Mai 2014 von den Bundesministern Dr. Schäuble und Maas der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass Anleger künftig die Erfolgsaussichten einer Vermögensanlage besser einschätzen können. Auf die Eigenverantwortung des Anlegers wird dabei nicht verzichtet.
Der Gesetzesentwurf enthält im Wesentlichen Vorgaben zur Konkretisierung und Erweiterung der Prospektpflicht, ergänzende Angaben zu personellen Verflechtungen der Initiatoren und die Pflicht, auch nach Beendigung des öffentlichen Angebots für Vermögensanlagen bestimmte Informationen mitzuteilen. Des Weiteren sollen eine Mindestlaufzeit der Vermögensanlage und ein Product-Governance-Prozess eingeführt werden. Schließlich ist eine Verschärfung der Rechnungslegungspflichten vorgesehen.
Im Ergebnis soll mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf der Schutz von Anlegern weiter verbessert und damit das Risiko von Vermögenseinbußen vermindert werden. Außerdem wird der kollektive Verbraucherschutz als ein Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz gesetzlich verankert. Die Bedeutung des kollektiven Verbraucherschutzes bei der Aufsichtstätigkeit der Bundesanstalt wird damit hervorgehoben. Zur Erreichung dieses Zieles wurde bereits mit dem Vermögensanlagengesetz vom 6. Dezember 2011 eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts für öffentlich angebotene Vermögensanlagen eingeführt. Eine weitere Erhöhung des Anlegerschutzes erfolgte mit dem am 16. Mai 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). (JZ1)
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Finanzen