Hans Jürgen Drexler muss Einlagengeschäft abwickeln
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Hans Jürgen Drexler, Rosenheim, mit Bescheid vom 28. August 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln. Drexler nahm Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen. Dadurch betreibt Drexler das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: Newsletter BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (JF1)