IDW: Neuer Standard-Entwurf: Beurteilung der Insolvenzreife
Nach Ansicht des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW) ist 15 Jahre nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung nicht abschließend geklärt, ab wann genau ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen muss. Der IDW hat zu diesem Thema einen Standardentwurf vorgelegt: „Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW ES 11)“.
Mit dem neuen Standard sollen der IDW Prüfungsstandard: „Beurteilung eingetretener oder drohender Zahlungsunfähigkeit bei Unternehmen (IDW PS 800)“ und die „IDW Stellungnahme des Fachausschusses Recht 1/1996: Empfehlungen zur Überschuldungsprüfung bei Unternehmen“ an die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung angepasst und zusammengefasst werden.
Quelle: Pressemitteilung IWD
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) mit Sitz in Düsseldorf vereint Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Deutschlands auf freiwilliger Basis. Das IDW ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck gemäß Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. (mv1)