Internet-Handelsplattformen: BaFin warnt vor nicht lizenzierten Anbietern
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt davor, Geschäfte auf Internet-Handelsplattformen einzugehen, die von nicht lizenzierten Anbietern betrieben werden. Dies betrifft insbesondere Geschäfte mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs, binäre Optionen und sogenannter Forex-Handel).Ein deutscher Internetauftritt der Handelsplattform und eine Kundenbetreuung in deutscher Sprache unter Angabe deutscher Telefonnummern bedeuten nicht, dass diese Unternehmen einen Sitz in Deutschland unterhalten.
Die Betreiber der Internet-Handelsplattformen – also die Vertragspartner des Kunden – sind auf den Internetseiten der Handelsplattformen laut BaFin häufig nur an sehr versteckter Stelle genannt, zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In vielen Fällen seien bekannte Offshore-Briefkastenanschriften als Sitz angegeben. Sowohl die Betreibergesellschaften als auch ihre angeblichen Firmensitze wechselten häufig. Eine Erlaubnis, auf dem deutschen Markt Geschäfte zu betreiben, hätten die Betreibergesellschafter in der Regel nicht.
Laut BaFin besteht ein hohes Risiko, die Rückzahlung der eingezahlten Gelder beziehungsweise die Auszahlung erwirtschafteter Gewinne nicht durchsetzen zu können. (JF1)
Quelle: Newsletter BaFin