Mietpreisbremse: Mieterbund fordert Nachbesserungen
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Einigung bei der Mietpreisbremse. Künftig darf in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die neue Miete nach einem Mieterwechsel höchstens noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Den Wohnungsneubau von der Neuregelung vollständig auszunehmen, hält der DMB dagegen für falsch. Außerdem mahnt die Dachorganisation der örtlichen Mietervereine Nachbesserungen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens an.
Hält sich der Vermieter nicht an die durch die Mietpreisbremse gezogenen Grenzen, kann der Mieter die Miete „rügen“ und von diesem Zeitpunkt an nur noch die gesetzlich zulässige Miete zahlen. „Das ist eine Einladung an Vermieter, es zunächst einmal mit überhöhten Mieten zu versuchen. Deshalb müssen Mieter auch die seit Vertragsabschluss bis zur Rüge zu viel gezahlten Mieten zurückfordern können“, sagt Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des DMB.
„Daneben muss die Mietwucher-Vorschrift des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz erhalten und reformiert werden. Es muss dabei bleiben, dass Wucherforderungen von Vermietern als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, dass überhöhte Mieten zurückzuzahlen sind“, so Siebenkotten weiter.
Quelle: Pressemitteilung DMB
Der Deutsche Mieterbund e.V. (DMB) ist die Interessenvertretung der Mieter in Deutschland. Er berät seine Mitglieder unter anderem zu Rechtsfragen und bei Mietstreitigkeiten und bringt sich sowohl in politische Entscheidungsprozesse als auch öffentliche Diskussionen als „Sprachrohr“ aller Mieter ein. (TH1)