Musterverfahren in Sachen Dr. Peters: Vorlagebeschlüsse veröffentlicht
In verschiedenen vor dem Landgericht Dortmund laufenden Prospekthaftungsverfahren zu den Verkaufsprospekten der Beteiligungsangebote „DS 115 Kingdom“ und „DS 118 Dominion“ der Dr. Peters-Gruppe hat das Landgericht Dortmund die von der Hamburger Kanzlei Hanselaw Hammerstein und Partner gestellten Musterverfahrensanträge für zulässig beurteilt und Vorlagebeschlüsse an das Oberlandesgericht (OLG) Köln erlassen.
In den beim Landgericht Dortmund geführten Klageverfahren machen Anleger Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung im weiteren Sinne gegen drei Gesellschaften der Dr. Peters-Gruppe geltend. Nach Auffassung von Volkhard Neumann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Hanselaw sind die Prospektaussagen im Rahmen der Sensitivitätsanalysen irreführend, da die darin getroffenen Annahmen nicht erkennbar waren. „Welche Anforderungen an die Berechnung von Sensitivitätsanalysen und deren Darstellung in Verkaufsprospekten zu stellen sind, ist in der Rechtsprechung bislang nicht nennenswert behandelt worden, so dass wir hier Neuland betreten.“
Nachdem bereits in beiden Fällen mehr als zehn Musterverfahrensanträge vorlagen, konnte umgehend ein Vorlagebeschluss an das zuständige OLG Köln ergehen, ohne dass die Musterverfahrensanträge zuvor veröffentlicht werden mussten. Als nächstes bestimmt das OLG jeweils einen Musterverfahrenskläger und macht deren Verfahren im elektronischen Bundesanzeiger bekannt.
Ob dies allerdings rechtzeitig genug erfolgt, um die kostengünstige Anmeldung von Forderungen im Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) nutzen zu können, ist fraglich. Daher sollten Anlegern, deren Zeichnung noch nicht taggenau zehn Jahre zurückliegt, dringend Maßnahmen ergreifen, um die drohende Verjährung der Ansprüche abzuwenden.
Quelle: Pressemitteilung Hanselaw
Hanselaw Hammerstein und Partner ist auf Gesellschafts-, Steuer-, sowie Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei in Hamburg. (JF1)