Oyak Anker Bank darf wieder Großkredite vergeben
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das gemäß § 45b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) gegen die Oyak Anker Bank GmbH verhängte Großkreditverbot vom 2. Januar 2018 am 16. Mai 2018 aufgehoben. Das Institut hatte die Anforderungen an das Vieraugenprinzip laut BaFin wieder eingehalten.
Die Oyak Anker Bank GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist ein deutsches Kreditinstitut. Sie ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen von Oyak, dem größten privaten Pensionsfonds der Türkei. (JF1)
Quelle: Newsletter BaFin