Pairs Ltd. ("Weiss Finance"): BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an
Die Bundesanstalt für Dienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 28. Juni 2018 gegenüber der Pairs Ltd., Marshallinseln, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Die Pairs Ltd. bietet auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.weissfinance.com Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) auf Aktien, Indizes, Währungen, Rohstoffe und Kryptowährungen an. Indem sie ihren Kunden den Zugang zu den angebotenen Kontrakten verschafft, betreibt sie den Eigenhandel im Sinne von § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. C Kreditwesengesetz als Dienstleistung für andere in der Bundesrepublik Deutschland. Über die hierfür nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfüge sie jedoch nicht. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.
Quelle: Veröffentlichung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (mb1)