Sicherungsvermögen: Rundschreiben zur Führung des Verzeichnisses veröffentlicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Neufassung ihres Rundschreibens zur Aufstellung und Führung des Vermögensverzeichnisses und zur Aufbewahrung des Sicherungsvermögens veröffentlicht. Es richtet sich ausschließlich an Solvency-II-Unternehmen, die unter ihrer Aufsicht stehen.
Das Rundschreiben tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Bis dahin können Solvency-II-Unternehmen ihre Sicherungsvermögensverzeichnisse weiterhin anhand der Vordrucke im bisherigen Rundschreiben erstellen. Anlass der Überarbeitung war, dass das Rundschreiben an die Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2015 angepasst werden musste.
Das Sicherungsvermögen-Rundschreiben für Solvency-I-Unternehmen hatte die BaFin bereits Ende des vergangenen Jahres aktualisiert. Es wird ebenfalls am 1. Januar 2018 in Kraft treten. (JF1)
Quelle: Homepage BaFin