Verbraucherwarnung: Risiken von Initial Coin Offerings (ICOs)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass der Erwerb von Coins – je nach Ausgestaltung auch Tokens genannt – im Rahmen sogenannter Initial Coin Offerings (ICOs) für Anleger erhebliche Risiken birgt. ICOs seien höchst spekulative Investments. Anleger sollten sich darauf einstellen, dass auch ein Totalverlust ihrer Investition möglich ist. Wie bei den meisten aktuellen Trends zieht das hohe öffentliche Interesse an ICOs auch Betrüger an, so die BaFin.
Der Begriff Initial Coin Offering ist an den Begriff des Initial Public Offering (IPO) angelehnt, also einen Börsengang. Durch die begriffliche Nähe werde der Eindruck erweckt, ICOs seien mit Aktienemissionen vergleichbar, was jedoch weder technisch noch rechtlich der Fall ist.
Die im Rahmen von ICOs erworbenen Tokens unterliegen laut BaFin häufig großen Preisschwankungen. Es bestehe das Risiko eines nicht liquiden oder gar nicht vorhandenen Zweitmarkts, auf dem Anleger die von ihnen jeweils erworbenen Tokens wieder veräußern können, um aus der Investition wieder gewinnbringend auszusteigen.
Typischerweise befinden sich Vorhaben, die über ICOs finanziert werden, in einem sehr frühen, meist experimentellen Stadium, so dass Entwicklung und Geschäftsmodell entsprechend unerprobt sind, so die Finanzaufsicht. Gleichzeitig seien die in den begleitenden „Whitepapern“ oder Vertragsbedingungen (Terms and Conditions) behaupteten Funktionsweisen der jeweiligen Tokens anhand des zugrundeliegenden Programmiercodes (Smart Contract) aus Anlegersicht schwer zu überprüfen. Der Code könne sich zudem als angreifbar und damit manipulierbar erweisen.
Hinzu kommt, dass die Angaben der Anbieter laut BaFin oft unzureichend sind: Im Gegensatz zu regulierten Prospekten ist die Dokumentation in den Whitepapers und Vertragsbedingungen oft objektiv unzureichend, unverständlich oder gar irreführend. Aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben und Transparenzvorschriften sei der Verbraucher allein auf sich gestellt, wenn es daran geht, die Identität, Seriosität und Bonität des Token-Anbieters zu überprüfen und das angebotene Investment zu verstehen und zu bewerten. Auch der Schutz personenbezogener Daten nach deutschen Maßstäben sei nicht gewährleistet.
Die laut BaFin systembedingte Anfälligkeit von ICOs für Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhöhe das Risiko, dass Anleger das eingesetzte Kapital verlieren, auch aufgrund notwendiger Maßnahmen der Behörden gegen Betreiber oder sonstige Personen und Unternehmen, die in solche illegalen Geschäfte einbezogen sind.
Bevor sich Verbraucher für ein ICO entscheiden, sollten sie sich daher vergewissern, dass sie die Vorteile und Risiken des Projekts beziehungsweise des Investments vollständig verstanden haben, so die BaFin. Dazu sollten sie dem Emittenten so viele Fragen stellen wie nötig und dessen Angaben aus unabhängigen Quellen verifizieren. Zudem sollten Anleger sicherstellen, dass die Eigenschaften des Projekts beziehungsweise Investments ihren Anlagebedürfnissen und ihrem Risikoappetit entsprechen. (JF1)
Quelle: Verbraucherwarnung BaFin