Verschärfter Kampf gegen Geldwäsche
Die Bundesregierung will den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fokussierter ausrichten. Dazu hat sie gestern den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Zentralstelle für Finanztransaktionen“ vorgelegt.
Durch den Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 20/8294) werden wesentliche Änderungen des Geldwäschegesetzes vorgesehen. Insbesondere stehe die Analyse von Meldungen mit Bezug zu sonstigen Straftaten dem Kernauftrag der Zentralstelle entgegen, begründet die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf. Die Anzahl der bei der Zentralstelle eingegangenen Meldungen habe sich seit der Neueinrichtung der Zentralstelle im Jahr 2017 um ein Vielfaches gesteigert. Unter diesen Herausforderungen könne die Zentralstelle ihrem gesetzlichen Auftrag nur gerecht werden, indem sie ihre Prozesse konsequent auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausrichtet und entsprechend internationalen und europäischen Empfehlungen risikobasiert ausgestaltet. Das im Jahr 2022 erneut erheblich gestiegene Meldeaufkommen mache es erforderlich, den gesetzlichen Kernauftrag der Zentralstelle klarer auszugestalten und die risikobasierte Arbeitsweise für sie klarzustellen.
„Die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Analyse von Meldungen und Mitteilungen beziehen in ihrem Wortlaut neben Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch sonstige Straftaten mit ein, wobei sich mit der Reichweite des Analyseauftrags der Zentralstelle unterschiedliche Erwartungshaltungen verbinden. Von Seiten der Strafverfolgungsbehörden besteht die Erwartung, dass die Zentralstelle Meldungen über Zusammenhänge zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hinaus umfassend auch in Hinblick auf sonstige Straftaten analysiert und hiernach von Beginn an aktiv ‚sucht‘. Ein zu weitreichendes Verständnis des auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bezogenen Auftrags der Zentralstelle und damit die Erstreckung der Analysetätigkeit auch auf Meldungen mit Bezug zu sonstigen Straftaten steht der Ausrichtung der Tätigkeit der Zentralstelle an ihrem Kernauftrag entgegen und kann die effektive Aufgabenwahrnehmung der Zentralstelle in Frage stellen“, heißt es im Gesetzentwurf.
Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf sowie die Auffassung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates würden unverzüglich nachgereicht. Federführend sie das Bundesministerium der Finanzen. (DFPA/ljh1)