"Map-Report Nr. 909": Solvabilität im Vergleich
Der „Map-Report 909“ des Analysehauses Franke und Bornberg analysiert die aktuellen Berichte zu Solvabilität und Finanzlage („SFCR-Berichte“) nach Solvency II. Das Fazit: Lebensversicherer bauen ihre Kapitalausstattung im dritten Berichtsjahrgang weiter aus.
Gerade einmal 16 Wochen blieben Versicherern für die Veröffentlichung ihres Berichts zur Solvenz- und Finanzlage 2018 (Solvency and Financial Condition Report – kurz: SFCR). Auch 2019 mit besonderer Spannung erwartet: die Solvenzquoten (SCR-Quoten). Diese werden in einem aufwendigen Prozess aus der Gegenüberstellung von zwei Werten ermittelt. Auf der einen Seite steht die Solvenzkapitalanforderung (SCR). Das ist der „Kapitalpuffer“, den eine Versicherungsgesellschaft benötigt, um Verpflichtungen auch dann noch erfüllen zu können, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dramatisch verschlechtern sollten. Auf der anderen Seite stehen die anrechnungsfähigen Eigenmittel des Unternehmens.
Anstelle dieser Standardformel dürfen Versicherer auch ein internes, gesellschaftsindividuelles Modell zur Berechnung der SCR-Quote anwenden. Im Ergebnis können die aufsichtsrechtlich relevanten Solvency-II-Quoten einschließlich aller Übergangsmaßnahmen nicht direkt verglichen werden: „Quote ist nicht gleich Quote“, erläutert Reinhard Klages, Chefredakteur des „Map-Reports“. „Je nachdem, wie die Quote ermittelt wurde, kann das Ergebnis leicht um mehrere hundert Prozent abweichen.“ Der Report trage den verschiedenen Berechnungsformeln Rechnung. Die Solvabilitätsquote wird sowohl mit Volatilitätsanpassung (VA) und Übergangsmaßnahmen (ÜM) als auch ohne jegliche Hilfsmaßnahmen abgebildet.
Von insgesamt 83 untersuchten Lebensversicherern nutzten 72 Gesellschaften die Standardberechnung SCR, die übrigen elf ein internes System. 46 Versicherer machten von Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen gemäß § 352 VAG und Volatilitätsanpassung nach § 82 VAG Gebrauch. Zehn Lebensversicherer nutzten ausschließlich die Übergangsmaßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen. Weitere zehn Unternehmen setzten ausschließlich auf Volatilitätsanpassung. Die WWK nutzte die Übergangsmaßnahme für risikofreie Zinssätze gemäß § 351 VAG in Kombination mit der Volatilitätsanpassung.
Im Gesamtmarkt Leben habe sich die Solvenzquote positiv entwickelt. Ohne Übergangsmaßnahmen beträgt sie mittlerweile 234,6 Prozent (Vorjahr 227,4 Prozent). Ganz oben platzieren sich Europa mit 912,1 Prozent und Dialog mit 769,1 Prozent. Am anderen Ende der Skala verfehlen aktuell ein Dutzend Versicherer die Hundert-Prozent-Marke. Gemessen an ihrer aktuellen Bestandsmischung verfügten sie nicht über ausreichend Kapital, um eine Situation zu überstehen, die rechnerisch in einem von 200 Jahren eintritt. Die Schlusslichter Rheinland mit 22,6 Prozent und Frankfurt Münchener mit 4,8 Prozent befinden sich beide im Run-off.
Unternehmen, die Übergangsmaßnahmen in Anspruch genommen haben, konnten ihre SCR in Summe sogar von 400,6 Prozent auf 461,2 Prozent steigern. Swiss Life mit 1.071,1 Prozent und SV Sachsen mit 1.034,2 Prozent führen das Feld an. Schlusslichter sind die WWK (202,7 Prozent) und Rheinland (140,7 Prozent). Die größte Wirkung erzielen die Übergangshilfen bei der Süddeutschen. Dort liegt die SCR-Quote mit 957,3 Prozent um knapp 860 Prozentpunkte über der Basisquote (97,9 Prozent).
Quelle: Pressemitteilung Franke und Bornberg
Die Franke und Bornberg GmbH in Hannover analysiert und bewertet seit 1994 Versicherungsprodukte und -unternehmen. Das Unternehmen hat den „Map-Report“ Anfang 2019 vom „Versicherungsjournal“ übernommen. (mb1)