Unternehmenstransaktion: Sorgfaltsprüfung steht im Fokus

Finanzberater und Versicherungsvermittler kommen immer mit dem Kauf und Verkauf von Unternehmen in Berührung, sei es bei der Übernahme einer Gesellschaft oder eines Büros für eigene Zwecke oder in der Beratung ihrer Kunden. In jedem Falle spielt die Due Diligence, also die Sorgfaltsprüfung bei einer Unternehmenstransaktion, eine herausragende Rolle.

Tim Banjeree

Unternehmenstransaktionen, also die Übernahme von Firmen aller Art, sind in der Wirtschaft an der Tagesordnung. Daher kommen auch Finanzberater und Versicherungsvermittler mit dem Kauf und Verkauf von Unternehmen immer wieder in Berührung. Das kann der Fall sein, wenn sie, beispielsweise im Rahmen der Altersnachfolge, eine bestehende Agentur übernehmen, um sich damit unternehmerisch zu verwirklichen, oder eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung zur Erweiterung des eigenen unternehmerisch getriebenen Investmentportfolio eingehen. Andererseits werden auch vor allem vermögende und unternehmerisch tätige Mandanten Unternehmenstransaktionen durchführen, sodass Finanzberater und Versicherungsvermittler daran interessiert sind, dass diese Prozesse erfolgreich ablaufen. Damit positionieren sie sich als vertraute Berater auch in den wirklich wichtigen Situationen.

Eingehende Analyse finanzieller, rechtlicher, technologischer und organisatorischer Aspekte

Neben der rein finanziellen Planung ist bei Unternehmenstransaktionen vor allem die sogenannte Due Diligence wichtig. Auch bekannt als „Sorgfaltsprüfung“, bezeichnet die Due Diligence einen komplexen und mehrschichtigen Prozess, der bei einem Unternehmenskauf oder einer Fusion unerlässlich ist. Ziel dieses Prozesses ist es, das Risiko einer Fehlinvestition zu minimieren und die Werthaltigkeit der zu erwerbenden Unternehmensanteile sicherzustellen. Dazu gehört die eingehende Analyse finanzieller, rechtlicher, technologischer und organisatorischer Aspekte des Zielunternehmens. Die Due Diligence ist jedoch nicht nur eine simple Inventur von Unternehmenswerten oder ein Abgleich mit öffentlich zugänglichen Informationen. Sie ist vielmehr eine investigative Maßnahme, die, je nach Komplexität des Unternehmens und des Deals, Monate dauern und unterschiedliche Fachbereiche involvieren kann. Sie geht über das Offensichtliche hinaus und zielt darauf ab, auch verdeckte Risiken, Verbindlichkeiten und Potenziale aufzudecken.

Käufer ermittelt, ob die vorliegenden Zahlen und Fakten mit seinen Vorstellungen übereinstimmen

Das heißt: Im Rahmen dieses Vorgangs macht sich der potenzielle Käufer – gemeinsam mit Rechts-, Steuer- und vielleicht auch Finanzierungsberater – ein genaues Bild über den Zustand eines Unternehmens. Due Diligence bedeutet „besondere Sorgfalt“ und umfasst die Überprüfung wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse. Mit dieser Überprüfung – die der Käufer dringend von wirtschaftsrechtlich versierten Beratern durchführen lassen sollte – sichert sich der Käufer ab und ermittelt, ob die vorliegenden Zahlen und Fakten mit seinen Vorstellungen übereinstimmen, ob die Angaben des Verkäufers stimmen und vieles andere mehr. Von den Ergebnissen der Due Diligence-Prüfung hängen im Wesentlichen auch die Preisverhandlungen ab – entspricht ein Unternehmen voll und ganz den Vorstellungen eines Interessenten, wird er bereit sein, einen höheren Preis zu zahlen als für einen Betrieb, in dem er verschiedene Bereiche, womöglich zu höheren Kosten, nachjustieren muss, etwa bei ausstehenden Lieferantenrechnungen, Umweltrisiken etc.

 

Rechtsberatung mit sieben Kernbereichen bei einer Due-Diligence-Prüfung

Vor diesem Hintergrund ist die Rolle des Rechtsanwalts besonders relevant. Ein Rechtsanwalt ist nicht nur dafür verantwortlich, den rechtlichen Rahmen des Deals zu definieren und etwaige Risiken zu identifizieren, sondern oft auch, eine Strategie zur Minderung dieser Risiken zu entwickeln. Zu den konkreten Aufgaben können beispielsweise die Prüfung bestehender Verträge, die Klärung von Eigentumsverhältnissen an geistigem Eigentum oder die Überprüfung der Einhaltung von regulatorischen Vorschriften gehören. In der Rechtsberatung wird im Wesentlichen von sieben Kernbereichen bei einer Due Diligence-Prüfung gesprochen: Marktbezogene Due Diligence; Gesellschaftsrechtliche Due Diligence; Finanzielle Due Diligence; Technische Due Diligence; IP Due Diligence; personelle Due Diligence; umweltbezogene Due Diligence. Erst wenn diese Fragestellungen umfassend und zur Zufriedenheit beantworten worden sind, sollte eine Transaktion vollzogen werden.

Due Diligence als essentielles Instrument zur Risikominimierung und Wertmaximierung

Spart ein Unternehmer jedoch an der wirtschaftsrechtlichen Beratung, kann ihm das nicht nur ein „faules Ei“ einbringen – sondern möglicherweise auch rechtliche Probleme, Stichwort sind die Haftungsrisiken. Lässt ein Geschäftsführer es bei einem Unternehmenskauf an der gebotenen Sorgfalt mangeln, kann er im Falle einer Insolvenz mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht wird, um so Verluste des Unternehmens bei den Schuldnern auszugleichen. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Due Diligence ein essenzielles Instrument zur Risikominimierung und Wertmaximierung bei einem Unternehmenskauf ist. Der Prozess verlangt einen interdisziplinären Ansatz, der juristische, finanzielle und fachliche Expertise integriert. In diesem Gefüge spielt der Rechtsanwalt eine Schlüsselrolle, indem er nicht nur Risiken identifiziert, sondern auch strategische Empfehlungen für deren Bewältigung gibt und die vertragliche Umsetzung des Deals begleitet.

 

Der Beitrag erschien zuerst in EXXECNEWS Ausgabe 03/2024

Zur Ausgabe

Dr. Tim Banerjee ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei für Vertriebs- und Finanzdienstleistungsrecht Banerjee & Kollegen aus Mönchengladbach. Die Kanzlei berät im Schwerpunkt Handelsvertreter nach § 84 Handelsgesetzbuch und Finanzdienstleistungsunternehmen und -unternehmer, die nach § 34 Gewerbeordnung reguliert sind, im gesamten Wirtschaftsrecht.

https://finanzdienstleistungsrecht.banerjee-kollegen.de

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