Offenlegungsverordnung: "Ökobasis Fonds" erhalten Artikel-9-Einstufung
Mit Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung am 10. März 2021 muss jeder Finanzdienstleister für Interessenten und seine Kunden auf einen Blick deutlich machen, wie er es mit dem Thema Nachhaltigkeit hält. Nachhaltigkeitsrisiken und der Umgang mit diesen Risiken sind Dreh- und Angelpunkte der Verordnung, Social Development Goals und Klimarisiken ihre Schwerpunktthemen. Ebenso wie Nachhaltigkeit gefördert wird, soll die Anmaßung unterbunden werden, Nachhaltigkeit zu bewerben, sie dann aber nicht zu liefern. Das sogenannte „Greenwashing“ soll ein für alle Mal unterbunden werden. Wer Nachhaltigkeit sagt, muss künftig Nachhaltigkeit gewährleisten, so der Vermögensmanager Grohmann & Weinrauter (G&W) in einer aktuellen Mitteilung.
Was für jeden Finanzdienstleister gilt, gilt auch für Investmentfonds. Bei diesen muss ab sofort dargelegt werden, wie stark Nachhaltigkeitskriterien berücksichtig werden und ob dadurch finanzielle Risiken entstehen können. Es gibt künftig unterschiedliche Produkteinstufungen: Von Fonds, die Nachhaltigkeitsrisiken gar nicht in ihren Analysen berücksichtigen über Fonds, die diese Risiken nur rudimentär ausschließen bis hin zu Fonds, die entsprechende Analysen explizit einsetzen und ökologische oder soziale Merkmale bei der Portfoliokonstruktion auch bewerben dürfen (Artikel 8). Ein Fonds, der darüber hinaus nachhaltige Investitionen und damit Wirkung anstrebt, muss künftig erläutern und über sein Reporting nachweisen, wie er diese Ziele erreicht (Artikel 9). Entsprechend klein ist damit die Zahl der Fonds, die sich dieser Hürde stellen können und wollen.
„Wir sind stolz auf unsere Nachhaltigkeitspartner Steyler Ethik Bank und Ökorenta, da sie die Kriterien für die Einstufung als Artikel-9-Fonds für die beiden von uns gemanagten Fonds bereits vor Inkrafttreten der neuen Offenlegungsverordnung erfüllt haben“, resümiert Martin Weinrauter von G&W. (DFPA/JF1)
Quelle: Pressemitteilung G&W
Zur Grohmann & Weinrauter-Unternehmensgruppe (G&W) zählen insbesondere die im Jahr 1991 gegründete Grohmann & Weinrauter Vermögens Management GmbH und die 2004 als eigenständiges Unternehmen gegründete Grohmann & Weinrauter Institutional Asset Management GmbH. Die Unternehmensgruppe ist auf die Entwicklung und Disposition von systematisierten Anlagestrategien zur Steuerung von Risiken an den Kapitalmärkten spezialisiert.