Thomas Lloyd-Fonds fallen unter Artikel 9 der Offenlegungsverordnung

Am 10. März 2021 ist EU-weit die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation: Offenlegungsverordnung) in Kraft getreten. Sie fordert von Investmentmanagern sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene weitreichende Offenlegungspflichten. Dadurch soll die Transparenz hinsichtlich des Nachhaltigkeitsniveaus von Finanzprodukten gegenüber den Investoren erhöht und so private Investitionen auf nachhaltige Kapitalanlagen gelenkt werden. Der Impact-Investment-Manager Thomas Lloyd bestätigt, dass sowohl sein aktuelles als auch sein zukünftiges Produktportfolio zu 100 Prozent dem Artikel 9 der Offenlegungsverordnung zugeordnet wird.

Nick Parsons, Head of Research and ESG-Policy bei ThomasLloyd, erklärt: „Eine wesentliche Neuerung innerhalb des neuen ESG-Rahmenwerks der EU, einschließlich der SFDR und der Taxonomie-Regulierung, ist, dass es eine Definition für nachhaltige Investments schafft. Die Investition muss danach ökologische oder soziale Ziele fördern, muss Mindeststandards guter Unternehmensführung erfüllen und darf in keinem anderen Bereich von ökologischem oder sozialem Interesse einen ,signifikanten‘ Schaden verursachen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Begriff der ,nachhaltigen Zielsetzung‘ sich auf Finanzprodukte bezieht, die unter Artikel 9 fallen, deren Verpflichtungen zur vorvertraglichen Offenlegung und laufenden Transparenz die strengsten sind. Angesichts einer zehnjährigen Erfolgsbilanz im Bereich Impact Investments ist unsere Ausrichtung auf Artikel 9 eine Bestätigung unseres Investmentansatzes und zugleich ein natürlicher und nahtloser nächster Schritt in unserer Entwicklung.“

Als Anbieter von Artikel 9-Fonds fällt Thomas Lloyd unter das Principal Adverse Impact (PAI)- Rahmenwerk und wird damit dieses sowohl als Teil der Due-Diligence-Prüfung vor der Investition als auch im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung anwenden. Ebenso werden die Nachhaltigkeitsindikatoren vor einer Investition bestimmt und während der gesamten Laufzeit überwacht.

Thomas Lloyd wird, gemeinsam mit den Unternehmen, in die es investiert, über die vorgeschriebenen 18 PAI-Kriterien berichten, darunter über Treibhausgasemissionen, Biodiversität sowie Wasser- und Abfallmanagement. Die SFDR verlangt von den Unternehmen, dass sie darüber hinaus über jeweils mindestens einen weiteren Indikator aus den Bereichen Klima oder Umwelt sowie einen, der sich auf einen Nachhaltigkeitsfaktor in den Bereichen Soziales, Mitarbeiter, Menschenrechte, Korruptions- oder Bestechungsbekämpfung bezieht, negativ auswirkt berichten. Diese Berichterstattung wird jährlich veröffentlicht.

Im Kontext der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN SDG) liegt der Fokus von Thomas Lloyd auf den SDG 7 (Bezahlbare und saubere Energie), SDG 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), SDG 10 (Verringerung von Ungleichheiten) und SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden). Zudem ist Thomas Lloyd Unterzeichner der von den Vereinten Nationen unterstützten Principles for Responsible Investments (UN PRI). Darüber hinaus unterstützt Thomas Lloyd unterschiedliche Initiativen für Nachhaltiges Investieren wie das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), United Nations Global Compact, das Global Impact Investment Network (GIIN) und die Climate-Related Financial Disclosures Task Force (TCFD). (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Thomas Lloyd

Die Thomas Lloyd Group ist eine global tätige Investment- und Beratungsgesellschaft, die sich ausschließlich auf den Erneuerbare-Energien-Sektor in Asien spezialisiert hat. Das Unternehmen mit Hauptsitz in London ist an 17 Standorten in Nordamerika, Europa und Asien vertreten. Mit mehr als 250 Mitarbeitern verwaltet die Thomas Lloyd Group per Ende 2019 ein Vermögen im Wert von 3,7 Milliarden US-Dollar.

www.thomas-lloyd.de

 

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