Anleger Geschlossener Fonds könnten entmachtet werden
Anleger Geschlossener Fonds könnten sämtliche Mitspracherechte verlieren, wenn ihr Fonds in Schieflage gerät, berichtet das Wirtschaftsmagazin Capital am 16. Januar 2018. Hintergrund sei ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom Jahresende 2017. Das Gericht hat das Umwidmen von Nein-Stimmen der Eigner zu Ja-Stimmen für rechtens erklärt und der Fondsgesellschaft so ermöglicht, ein strittiges Vorhaben durchzusetzen.
Hintergrund ist der Geschlossene Immobilienfonds „Medico 44 Objekt Wiesensee KG“, der ein Hotel im Westerwald besaß. Im Laufe der Zeit war der Fonds in Schieflage geraten. Der Schuldenstand betrug rund 13 Millionen Euro. Die Fondsgesellschaft wollte das Hotel für 13 Millionen Euro an einen Investor verkaufen, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Dem Verkauf hätten 75 Prozent der Anleger zustimmen müssen, dem Vorschlag folgten 48 Prozent der Eigner.
Die Fondsgesellschaft veräußerte das Hotel dennoch, ein Anleger klagte dagegen. Das Oberlandesgericht befand, das Vorgehen sei rechtens gewesen. Der Verkauf sei „alternativlos“ gewesen, wie es im Urteil heißt. Angesichts der Schieflage hätten die Anleger eine „Treuepflicht“ gehabt, um die Insolvenz der Fondsgesellschaft zu verhindern. Die „pflichtwidrig abgegebenen“ Nein-Stimmen dürften zu Ja-Stimmen umdeklariert werden.
„In Wahrheit ist mit den Investoren nicht über Alternativen zum Verkauf gesprochen worden“, sagt Ralph Veil von der Anwaltskanzlei Mattil, der den klagenden Anleger vertritt. Der Bundesgerichtshof sei bereits angerufen worden. Hat das Urteil Bestand, hätte das Signalwirkung. Andere Fondsgesellschaften könnten sich darauf berufen, ihre Vorhaben als alternativlos bezeichnen und so die Anlegerdemokratie aushebeln, heißt es. (TS1)