BaFin: Green Wood International darf Vermögensanlage nicht öffentlich anbieten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22. Februar 2023 der Green Wood International AG das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen in Form von „schuldrechtlichen Erlösbeteiligungsansprüchen an Paulownia Bäumen“ untersagt. Das Unternehmen mit Sitz im schweizerischen Rorschach vertreibt die Vermögensanlagen auch unter der Bezeichnung „treeme“.
Wie die BaFin mitteilt, hat sie das öffentliche Angebot der Green Wood International untersagt, weil das Unternehmen dafür keinen von ihr gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht hat, der die erforderlichen Angaben enthält. Mit der Untersagung ist der Green Wood International AG der Vertrieb in Deutschland verboten. Die Untersagung der BaFin basiert auf § 18 Absatz 1 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG).
Die Maßnahme der BaFin ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.
Die BaFin hatte bereits am 3. Januar 2023 bekanntgemacht, dass Anhaltspunkte dafür bestanden, dass die betreffenden Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich angeboten wurden.
Ob für ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen ein gebilligter Verkaufsprospekt bei der BaFin hinterlegt ist, kann in der Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ überprüft werden. (DFPA/JF1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.