Finanzmarktrichtlinie MiFID II
Ab dem 3. Januar 2018 gelten die neuen Anforderungen des MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) Regelwerks. Dr. Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner bei KPMG Law nahm zum Thema zukünftiger Regulierungsmaßnahmen gegenüber Euro Fund Research Stellung.
Die MiFID-Initiativen I und II beruhen auf Eindrücken und Erfahrungen insbesondere aus der Finanzkrise, die sich in den Jahren 2007 und 2008 entwickelte. Diese führten zu Reaktionen auf politischer Ebene und dazu, dass zusätzliche beziehungsweise strengere Regeln für Kapitalmarkt- und Wertpapierdienstleistungsgeschäfte gefordert wurden. Im Rahmen des G20-Gipfels 2009 kam es zu der politischen Absichtserklärung, dass „jeder Finanzplatz, jeder Finanzmarktakteur und jedes Finanzmarktprodukt einer Regulierung unterzogen werden soll“. Während dies vor allem in die Richtung der professionellen Marktakteure zielte, gab es auf nationaler Ebene Bestrebungen, den sogenannten „Kleinanleger“ besser zu schützen. In Deutschland kam es im Jahr 2010 zur Einführung des Beratungsprotokolls, im Jahr 2011 folgte das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz.
MiFID II regelt die gesamte Wertschöpfungskette des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts, von der Produktkonzeption und der Produkteinführung über den Point of Sale bis hin zum After-Sales-Bereich. Laut Lange fällt kein substanzieller Punkt ins Auge, der im Kontext mit Anlageberatung, Anlagevermittlung oder Finanzportfolioverwaltung noch unreguliert erscheint. Es sei vielmehr vorstellbar, dass künftige Regulierungen sich weitergehend mit solchen Themen befassen , die durch MiFID II neu eingeführt werden. Dazu zählten etwa Product Governance, die Zuwendungs- beziehungsweise Provisionsverbote oder die Finanzportfolioverwaltung.
Die sich weiter entfaltende aufsichtsbehördliche Praxis und grundsätzlich vorhandene Konkretisierungsspielräume würden Lange zufolge möglicherweise für Impulse sorgen. Unabhängig davon sehen Artikel 90 MiFID II und Artikel 52 der Markets in Financial Instruments Regulation (MiFIR) eine Überprüfung des neuen Regelwerks dahingehend vor, dass die EU-Kommission im Jahr 2020 Berichte zu den Auswirkungen neuer Regeln vorzulegen hat. Auch bliebe abzuwarten, ob und inwieweit es zu Verknüpfungen oder Wechselwirkungen mit bereits anderweitig avisierten Vorhaben der EU-Kommission im Rahmen der Kapitalmarktunion kommen wird. (TS1)