Geldwäscheprävention: Commerzbank muss Bußgelder zahlen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Commerzbank Geldbußen von insgesamt 1.450.000 Euro verhängt. Der Grund: Die BaFin hatte festgestellt, dass die Commerzbank und die ehemalige Comdirect Bank, deren Gesamtrechtsnachfolgerin die Commerzbank ist, ihre Aufsichtspflichten verletzt haben. In Folge der nicht ausreichenden Überwachung haben Mitarbeitende gegen geldwäscherechtliche Pflichten verstoßen, indem sie Kundendaten nicht fristgerecht oder ausreichend aktualisiert und unzureichende interne Sicherungsmaßnahmen getroffen haben. Darüber hinaus wurden laut BaFin aufgrund der Aufsichtspflichtverletzung in drei Fällen die verstärkten Sorgfaltspflichten unzureichend angewendet. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Hintergrund: Der Inhaber eines Unternehmens ist dafür verantwortlich, dass innerhalb des Unternehmens ein wirksames System von Aufsichtsmaßnahmen etabliert wird. Dieses System muss so konzipiert sein, dass Verstöße gegen institutsbezogene Pflichten verhindert oder zumindest deutlich erschwert werden. Als interne Sicherungsmaßnahme müssen Kreditinstitute für ihre Beschäftigten Arbeitsanweisungen erstellen, in denen die Vorgaben zur praktischen Umsetzung der Anforderungen des Geldwäschegesetzes definiert sind. Die Aktualisierung der Kundendaten gehört zu den gesetzlichen Pflichten, die durch eine Arbeitsanweisung geregelt werden müssen.

Die Aktualisierung der Kundendaten ist eine wichtige Pflicht nach dem Geldwäschegesetz. Um zu verhindern, dass Bankkonten anonym eröffnet und zur Geldwäsche missbraucht werden, müssen Kreditinstitute alle ihre Kunden identifizieren, wenn sie eine Geschäftsbeziehung mit diesen beginnen. Diese Informationen müssen Sie dokumentieren. Da sich relevante Daten der Kunden wie beispielsweise die Adresse im Laufe der Zeit verändern können, sind Kreditinstitute verpflichtet, ihre Kundendaten regelmäßig oder anlassbezogen zu aktualisieren. Dafür müssen sie geeignete Maßnahmen treffen. (DFPA/mb1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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