Geschäftsleiter: BaFin spricht Verwarnung aus
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen Geschäftsleiter eines Kreditinstituts verwarnt. Grund waren Mängel in der Geschäftsorganisation. Der Bescheid ist seit dem 1. August 2023 bestandskräftig.
Zum Hintergrund: Kreditinstitute müssen dafür sorgen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Diese soll gewährleisten, dass die Institute die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und tun, was betriebswirtschaftlich notwendig ist. Wie dies zu geschehen hat, regelt § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Ein wesentlicher Teil der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation ist ein angemessenes und wirksames Risikomanagement. Es soll die laufende Risikotragfähigkeit von Kreditinstituten sicherstellen.
Das heißt unter anderem: Kreditinstitute müssen im Rahmen ihres Risikomanagements über eine funktionierende Gesamtbanksteuerung und ein adäquates Risikocontrolling verfügen. Das bedeutet auch, dass die Institute ihre Risiken angemessen ermitteln und überwachen – und dass sie daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Jeden Punkt dieses Risikomanagementprozesses sieht sich die BaFin an und kontrolliert, wie die Institute mit ihren Risikotreibern umgehen. Diese Aspekte waren im konkreten Fall Gegenstand einer Prüfung durch die BaFin. Kommt die BaFin zu dem Schluss, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts Mängel aufweist, kann sie tätig werden. Sie kann zum Beispiel die Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter dieses Instituts verwarnen. Dies geschieht auf Grundlage von § 36 Absatz 2 Satz 1 KWG. Setzt ein Geschäftsleiter beziehungsweise eine Geschäftsleiterin nach einer Verwarnung leichtfertig oder vorsätzlich das beanstandete Verhalten fort, kann die BaFin seine beziehungsweise ihre Abberufung verlangen und ihm beziehungsweise ihr die Ausübung der Tätigkeit untersagen. Auch die Veröffentlichung solcher Maßnahmen erfolgt nach festen Regeln. Sie finden sich in § 60b Absatz 1 KWG. (DFPA/mb1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.