IDD: Entwurf der Versicherungsvermittlungsverordnung liegt vor
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD) in deutsches Recht wurde § 34d Gewerbeordnung, der zukünftig die Regelungen für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater bündelt, neu gefasst. Durch eine Rechtsverordnung auf der Grundlage des neuen § 34e Gewerbeordnung sind die Einzelheiten des Erlaubnisverfahrens einschließlich der Berufshaftpflichtversicherung und das Registrierungsverfahren sowie die Pflichten der Versicherungsvermittler und -berater, insbesondere die Pflicht zu einer regelmäßigen Weiterbildung, zu regeln.
Am 23. Oktober 2017 hat das Bundeswirtschaftsministerium seinen ersten Entwurf zur Anpassung der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) veröffentlicht. Für EXXECNEWS fasst Rechtsanwalt Jens Reichow, Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Hamburg, am 20. November 2017 die wichtigsten Änderungen zusammen. Sein Fazit: Der Referentenentwurf zur Anpassung der VersVermV ist sehr weitreichend. Gerade im Bereich der Weiterbildungsmaßnahmen gehe er deutlich über das vom Gesetzgeber vorgesehene Maß hinaus. Es bleibe daher zu hoffen, dass – wie auch beim Gesetzgebungsverfahren selbst – im Rahmen des Verordnungsverfahrens der Entwurf nochmals deutlich verändert werde.