Infinus-Prozess: Verteidigung will 22.000 Zeugen hören
Am 11. November 2016 meldete das Nachrichtenportal „Tag 24“, dass sämtliche Angeklagte und Verteidiger im Infinus-Prozess fordern, alle 22.000 Anleger als Zeugen anzuhören. Die Befragung soll beweisen, dass sich gerade „Kurzzeitanleger“ nicht für das Konzept der Infinus, sondern nur für die Renditen interessierten, mithin auch nicht betrogen wurden. Weil sie weder Prospekte noch Unterlagen lasen oder die Tragfähigkeit ihrer Anlage hinterfragten, seien sie eben nicht von den Angeklagten getäuscht worden. Mithin läge kein Betrug vor.
Im Infinus-Prozess wird insgesamt fünf Angeklagten gewerbsmäßiger Betrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug vorgeworfen, einem weiteren Beihilfe dazu. Die Staatsanwaltschaft geht von rund 22.000 Geschädigten und einem Anlagevolumen von 312 Millionen Euro aus. (JF1)