Jürgen Burchert muss unerlaubtes Einlagengeschäft einstellen und abwickeln
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Jürgen Burchert, Staufen, mit Bescheid vom 3. Februar 2020 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Laut BaFin nahm Burchert Gelder mit dem mündlich abgegebenen Versprechen der unbedingten Rückzahlung und der Verzinsung der Gelder entgegen. Damit betreibe er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.