S&K-Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen
Am 10. November 2016 berichtete das „Manager Magazin“ in seiner Online-Ausgabe, dass der Insolvenzverwalter der beiden Fonds „Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2“ sowie „S&K Real Estate Value Added“ die Investoren wegen gegen sie lautende Geldforderungen angeschrieben hat. Insolvenzverwalter Achim Ahrendt von der Hamburger Kanzlei Hermann Wienberg Wilhelm verlangt die Ausschüttungen zurück, die die Anleger von der S&K-Gruppe erhalten hatten.
Ahrendt begründet seine Forderungen damit, dass die Investoren bei der Verteilung der Ausschüttungen unterschiedlich bedacht worden seien, was gegen den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung verstoße. Zudem sei eine zwischen die Anleger und die Beteiligungsgesellschaft geschaltete Treuhandgesellschaft nie ins Handelsregister eingetragen worden, weshalb die Anleger streng genommen nie wirklich zu Gesellschaftern geworden seien. Außerdem handele es sich bei den Ausschüttungen nicht um Gewinne, sondern um Einzahlungen anderer Investoren, die im Zuge eines betrügerischen „Schneeballsystems“ umgeschichtet worden seien. Die Auszahlung solcher Scheingewinne sei im Fall der Insolvenz jedoch anfechtbar.
In dem Verfahren vor der 28. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts (LG) Frankfurt müssen sich die S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller sowie vier Mitarbeiter und Geschäftspartner wegen schweren gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie Untreue verantworten. Mit einem verschachtelten Firmen- und Beteiligungssystem sollen sie laut Staatsanwaltschaft mehr als 11.000 Anleger um mindestens 240 Millionen Euro gebracht haben. (JF1)