S&K-Gründer zu Haftstrafen verurteilt

Am 29. März 2017 meldete die „Frankfurter Rundschau“ online, dass die beiden Gründer des Frankfurter Immobilienunternehmens „S&K“ wegen Untreue zu Haftstrafen von jeweils achteinhalb Jahren verurteilt wurden. Damit blieb das Landgericht Frankfurt in dem zuvor mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung verabredeten Strafrahmen. Die Anklage hatte den Vorwurf des schweren und bandenmäßigen Betrugs fallengelassen, nachdem die Angeklagten Stephan S. und Jonas K. die ihnen ebenfalls zur Last gelegte Untreue gestanden hatten. Zwei Mittäter wurden ebenfalls nach Absprachen zu sechs und viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die Angeklagten waren im Februar 2013 in Haft genommen worden. Ihnen wurde vorgeworfen rund 11.000 Anleger um 240 Millionen Euro betrogen haben. Der Betrugsvorwurf wurde allerdings vom Gericht nicht aufgeklärt, weil das eine weitere jahrelange Beweisaufnahme bedeutet hätte. Der Prozess mit mehr als 110 Verhandlungstagen dauerte 19 Monate. (JF1)

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