Transparenter Wettbewerb der Ideen statt Gleichmacherei

Das vom „Marktwächter Finanzen“ der Verbraucherzentrale Hessen in Auftrag gegebene Gutachten über die Darstellung der Kosten von alternativen Investmentfonds (AIF) kommt zu Schluss, dass Verbraucher kaum die Chance hätten, die Kosten geschlossener Fonds zu durchschauen, geschweige denn sie zu vergleichen. Unter die Lupe genommen wurden von dem Gutachten die Konsistenz und Vollständigkeit der Kostendarstellungen im Verkaufsprospekt, in den Anlagebedingungen und in den wesentlichen Anlegerinformationen (wAI). In der Ausgabe 09/2018 der Kapitalanlagezeitung EXXECNEWS kommentiert  Volkhard Neumann, Rechtsanwalt und Partner der Hamburger Kanzlei Hanselaw - Hammerstein und Partner die Veröffentlichung der Verbraucherschützer.

Zum Thema der oft „ oft schwer verständliche Sprache der Verkaufsprospekte“ verweist Neumann auf die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin). Denn die Konzeption und Prospektierung von geschlossenen AIF sei mit der Veröffentlichung der sogenannten „Musterkostenbausteine“, die nach Auffassung der BaFin die Mindestanforderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) erfüllen und eine klare und transparente Verwaltungspraxis gewährleisten sollen, nicht einfacher geworden. Ganz abgesehen von der Frage, wo die BaFin die Rechtsgrundlage dafür erkenne, den Initiatoren überhaupt Musterkostenbausteine vorzugeben und Alternativen hierzu schlicht zu untersagen, seien dabei gerade für geschlossene AIF erhebliche Kostenrisiken verborgen, so zum Beispiel im Bereich der Transaktionskosten. Es sei so wenig überraschend, dass die Anbieter sich einiges einfallen lassen müssten, um den Vorgaben in zulässiger Weise einen Haken zu schlagen und das Risiko kalkulierbar zu machen. Dies führe eben nicht zu einer sprachlichen Vereinfachung bei der Prospektdarstellung.

Neumann fährt fort: Wozu habe der Gesetzgeber mit viel Mühe und noch mehr Regulierung die Berater und Vermittler zwangsqualifiziert, wenn er ihnen jetzt nicht zutraue, dass sie ihre ureigenste Aufgabe auch erfüllen: nämlich unterschiedliche Produkte zu verstehen, für den einzelnen Anleger das optimale Produkt zu finden und ihm dieses dann adäquat zu erläutern.

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