d.i.i. Investment: BaFin erlässt Veräußerungs- und Zahlungsverbot und stellt Insolvenzantrag

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 17. April 2024 gegen die d.i.i. Investment GmbH ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen (nachfolgend: Moratorium) und einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft gestellt. Das Moratorium ist laut BaFin sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Das Moratorium basiert auf § 42 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), der Insolvenzantrag auf § 43 KAGB in Verbindung mit § 46b Kreditwesengesetz. Die d.i.i. Investment GmbH ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft, die über die Erlaubnis verfügt, Investmentvermögen (Fonds) zu verwalten. Aktuell verwaltet sie 16 alternative Investmentfonds (AIF) mit einem Volumen von insgesamt rund 621 Millionen Euro. Davon sind zwei Publikums-AIF, also Fonds, in die auch Privatanleger investieren können, und 14 Spezial-AIF. In diese Fonds dürfen nur professionelle und semi-professionelle Anleger investieren. Die 16 AIF der d.i.i. Investment GmbH investieren schwerpunktmäßig in (Wohn-)Immobilien.

Das Moratorium sei notwendig, um die Vermögenswerte der d.i.i. Investment GmbH in einem geordneten Verfahren zu sichern, bis das zuständige Amtsgericht über den Antrag der BaFin zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden hat. Grund für den Insolvenzantrag der BaFin ist die Zahlungsunfähigkeit der d.i.i. Investment GmbH (DFPA berichtete). Die Alleingesellschafterin der d.i.i. Investment, die Muttergesellschaft d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, hatte bereits am 2. April 2024 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingereicht. Die Muttergesellschaft wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht für die Fonds auf die Verwahrstelle über. Bis zu diesem Zeitpunkt darf d.i.i. Investment Geschäfte für Rechnung ihrer Fonds nur mit Einwilligung der Verwahrstelle durchführen. Sie muss zudem den Vertrieb ihrer bestehenden Fonds einstellen und darf keine weiteren Fonds auflegen. (DFPA/mb1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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