BaFin ermittelt gegen Handelsplattform bitcoin UP
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Handelsplattform bitcoin UP keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat.
Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Inhalte auf der Website de.bitcoinup.bar sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigten die Annahme, dass die bitcoin UP unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt. Der Internetauftritt enthält laut BaFin kein Impressum und keine Angaben zur Rechtsform oder zum Geschäftssitz des Unternehmens. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nur auf das Recht in Hongkong verwiesen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.