BaFin-Jahresbericht: 93 gebilligte Prospekte für Vermögensanlagen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhielt im Jahr 2017 insgesamt 121 Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen zur Prüfung, dies seien marktbedingt weniger als im Vorjahr (179). Die BaFin billigte 93 Prospekte (Vorjahr: 77). Die übrigen Verfahren waren bis zum Jahresende laufend. Dies geht aus dem „Jahresbericht 2017“ hervor, den die BaFin vorgelegt hat.

Von den Prospekten entfielen 50 – und damit fast die Hälfte – auf Nachrangdarlehen (rund 41 Prozent, Vorjahr: rund 39 Prozent). Der Trend bei dieser Beteiligungsform hielt damit weiter an. Darauf folgten mit 29 Eingängen (rund 24 Prozent, Vorjahr: rund 17 Prozent) die sonstigen Vermögensanlagen, also beispielsweise Direktinvestitionen in Container oder Baumplantagen.

Beteiligungen an Kommanditgesellschaften lagen mit 28 Eingängen im Jahr 2017 auf dem dritten Platz (rund 23 Prozent, Vorjahr: rund 22 Prozent). Bei den Anlageobjekten führen nun die Immobilien (In- und Ausland) mit insgesamt 37 Eingängen (rund 31 Prozent, Vorjahr: rund 20 Prozent). Die erneuerbaren Energien (Windkraft, Solar, Biogas) wurden mit 28 Eingängen auf den zweiten Platz verdrängt (rund 23 Prozent, Vorjahr: rund 25 Prozent). Sonstige Anlageobjekte wie etwa Blindpool-Konstruktionen stellten mit 21 Eingängen (rund 17 Prozent, Vorjahr: rund 28 Prozent) weiterhin einen bedeutenden Anteil neben den traditionellen Varianten.

Im vergangenen Jahr gingen insgesamt 41 Anträge auf Billigung von Nachträgen nach dem Vermögensanlagengesetz ein und damit mehr als im Vorjahr (24 Eingänge). Die BaFin billigte im Berichtszeitraum 36 Nachträge (Vorjahr: 13).

2017 wurden rund 150 Marktaufsichtsverfahren wegen möglicher Verstöße gegen das Vermögensanlagen- oder Wertpapierprospektgesetz geführt (Vorjahr: 119). Dabei ging die Aufsicht einerseits Hinweisen nach, kontrollierte andererseits aber auch von sich aus Angebote und deren Werbung. Bei über 80 Prozent dieser rund 150 Verfahren wurde überprüft, ob Vermögensanlagen oder Wertpapiere unter Verletzung der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospektes öffentlich angeboten werden. 92 Verfahren hat die BaFin 2017 abgeschlossen. Soweit Verstöße festgestellt wurden, erfolgte bei noch laufenden Angeboten eine Untersagung oder eine Veröffentlichung des Missstandes. 23 der abgeschlossenen Verfahren betrafen den Verdacht eines öffentlichen Angebots von Aktien, bei 17 Fällen ging es um das öffentliche Angebot von Anleihen, bei 15 Verfahren um Direktinvestments, also sonstige Vermögensanlagen. (AZ)

Quelle: Jahresbericht BaFin

www.bafin.de

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