BaFin konsultiert geändertes Rundschreiben zur Compliance von Wertpapierfirmen

Aufgrund gesetzlicher Änderungen durch die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II), die am 3. Januar 2018 in Kraft treten, beabsichtigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ihr Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) zu überarbeiten.

Geplante Änderungen, die über reine Anpassungen an die neue Gesetzeslage hinausgehen und nicht auf bereits konsultierten Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA beruhen, hat sie nun zur Konsultation gestellt. Dies betrifft neben den allgemeinen Anforderungen an Zweigniederlassungen und die Überwachung persönlicher Geschäfte neue Module zu den Themen Geeignetheitserklärung, Staffelprovisionen, Zuwendungen und Beschwerdeabwicklung.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 30. November entgegen. (JF1)

Quelle: Homepage BaFin

www.bafin.de

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