BaFin stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für East-West Assekuranz

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 14. Juni 2017 beim Amtsgericht Charlottenburg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der East-West Assekuranz beantragt. Der Vorstand hatte zuvor die Überschuldung des Versicherers nach § 311 Absatz 1 Satz 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) angezeigt.

Die East-West Assekuranz ist ein „verhältnismäßig kleiner Schaden-/Unfallversicherer“. Die BaFin hatte dessen Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb am 16. Februar 2017 wegen nicht ausreichender Kapitalisierung widerrufen. Das Unternehmen durfte daher nur noch bestehende Versicherungsverhältnisse abwickeln, aber keine neuen mehr eingehen.

Der Vorstand der East-West Assekuranz zeigte der BaFin am 14. Juni 2017 die Überschuldung an. Eine auf der Grundlage der Einstellung des Neugeschäfts erstellte Zeitwertbilanz hatte ergeben, dass die Passiva des Unternehmens die Aktiva übersteigen. Anderweitige konkrete Sanierungsmöglichkeiten sind für den Versicherer wegen des Widerrufs der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb nicht ersichtlich. Die Homepage des Versicherers wurde inzwischen abgeschaltet. (TH1)

Quelle: Pressemitteilung BaFin

www.bafin.de

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