BaFin überarbeitet Rundschreiben zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern

Wie bereits angekündigt hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Rundschreiben zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern sowie zum Risikomanagement im Vertrieb grundlegend überarbeitet.

Anlass war im Wesentlichen das Umsetzungsgesetz zur Versicherungsvertriebsrichtlinie, die unter anderem Regelungen zum Direktvertrieb, zum Produktfreigabeverfahren, zur Weiterbildungspflicht sowie zur Vertriebsvergütung und zu Interessenkonflikten geschaffen hat. Außerdem wurden als nationale Besonderheiten das Verbot von Sondervergütungen, das insbesondere das Provisionsabgabeverbot beinhaltet, und Anforderungen an die Durchleitung eines Großteils der Kosten für die Versicherungsvermittlung beim Tätigwerden von Versicherungsberatern (Durchleitungsgebot) in das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) eingefügt.

Das neue Vertriebsrundschreiben gibt den Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds Hinweise für die praktische Anwendung der neuen Vorgaben. Es spiegele die Erwartungen der BaFin wider. Diese hatte das Rundschreiben zuvor konsultiert. Aufgrund der insgesamt mehr als 20 Stellungnahmen nahm sie anschließend einige wichtige Änderungen vor. Näheres könne dem Begleittext entnommen werden, der zusammen mit dem Rundschreiben und dem Muster für eine Beratungsbescheinigung auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht ist.

Quelle: Pressemitteilung BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (mb1)

www.bafin.de

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