BaFin veröffentlicht Übersetzungen von Anwendungen zum Anlegerschutz von MiFID II und MiFIR

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt eine Übersetzung der Fragen und Antworten (Questions and Answers – Q&As) der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörd ESMA zu Themen des Anlegerschutzes der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) und der Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) zur Verfügung. Diese sollen  laufend aktualisiert werden.

Erläuternd weist die BaFin darauf hin, dass die Übersetzung eine unverbindliche Arbeitshilfe für Marktteilnehmer darstellt. Die ESMA trifft Q&As als Maßnahmen unterhalb von rechtlich verbindlichen Regelungen nach Artikel 29 der ESMA-Gründungsverordnung. Sie spielen eine erhebliche Rolle als Konvergenzinstrumente, die darauf abzielen, die Aufsicht in der EU zu harmonisieren. Konkret sind dies eine einheitliche Anwendung des Unionsrechts, eine gemeinsame Aufsichtskultur sowie kohärente Aufsichtspraktiken.

Übernimmt die BaFin Q&As in ihre Verwaltungspraxis, wirken sich diese auf die Anwendung des Aufsichtsrechts in ihrem Aufsichtsbereich aus. Q&As der ESMA übernimmt die BaFin grundsätzlich in ihre Verwaltungspraxis. Übernimmt die Aufsicht Q&As ausnahmsweise nicht, erklärt sie dies ausdrücklich. Die Existenz oder Nicht-Existenz einer Übersetzung hat dabei keine Bedeutung dafür, ob die Q&As in Deutschland maßgeblich sind. (AZ)

Quelle: Pressemitteilung BaFin

www.bafin.de

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