Bankenverband plant Reform des freiwilligen Einlagensicherungsfonds
Der Bundesverband deutscher Banken arbeitet an einer Reform seiner freiwilligen Einlagensicherung. Ziel ist es, den Schutz des Einlagensicherungsfonds vor allem auf private Kunden zu konzentrieren. Dabei soll der bislang geltende volle Schutz für Privatkunden und Stiftungen ohne Einschränkungen erhalten bleiben.
„Wir mussten das Thema angehen, denn das Umfeld der freiwilligen Einlagensicherung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten gravierend verändert. Ob Bankenabgabe, Eigenkapitalerhöhungen oder gesetzliche Einlagensicherung - die Kosten für die Banken sind durch die Regulierung drastisch gestiegen. Die Niedrigzinsphase erhöht außerdem den Kostendruck. Wir wollen jetzt die Kräfte bündeln und die Finanzkraft des Einlagensicherungsfonds für jene Kunden stärken, die tatsächlich Schutz bedürfen“, sagt Hans-Walter Peters, Präsident des Bankenverbandes und Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter der Privatbank Berenberg.
Zur Stärkung des Einlagensicherungsfonds plant der Verband die Umsetzung von drei Maßnahmen. Diese sehen unter anderem vor, dass bankähnliche Kunden (bestimmte Wertpapierfirmen und Finanzinstitute) sowie Bund, Länder und Kommunen ab Oktober 2017 nicht mehr dem Schutz der freiwilligen Einlagensicherung unterliegen. Als professionelle Investoren hätten diese in der Regel die notwendigen Kenntnisse, um Risiken einschätzen zu können. Ebenfalls ab Oktober 2017 werden Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen nicht mehr durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds geschützt. Diese Regelung gelte aber nicht für Privatpersonen und Stiftungen. Und ab dem 1. Januar 2020 sollen Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten vom Schutz ausgenommen werden, sofern sie nicht von Privatpersonen oder Stiftungen gehalten werden.
„Es ist Aufgabe des Einlagensicherungsfonds, Kundeneinlagen zu schützen, aber keine Geldanlagen von Investoren, wie etwa Schuldscheindarlehen oder langfristig vereinbarte Geldanlagen“, begründet Peters diese Maßnahmen.
Der Vorschlag des Vorstandes vom 15. Februar 2017 wird in die Delegiertenversammlung des Bankenverbandes am 5. April in Berlin eingebracht.
Quelle: Pressemitteilung Bankenverband
Der Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband) hat seinen Hauptsitz in Berlin. Er repräsentiert mehr als 210 private Banken und elf Mitgliedsverbände. (TH1)