Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen: BaFin setzt Überwachung fort
Da bonitätsabhängige Schuldverschreibungen erst seit April wieder emittiert und vertrieben werden, setzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre intensive Überwachungsperiode für weitere drei Monate bis Ende September 2017 fort. Bislang hat sie keine Verstöße gegen die Selbstverpflichtung der Zertifikatebranche festgestellt, die seit Anfang des Jahres gilt.
Die als Deutsche Kreditwirtschaft (DK) organisierten Verbände der Kreditinstitute sowie der Deutsche Derivate Verband (DDV) hatten vor dem Hintergrund einer drohenden Produktintervention der BaFin Ende 2016 eine Selbstverpflichtung zu mehr Transparenz und Anlegerschutz bei der Emission und beim Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen initiiert. Sie trat zum 1. Januar 2017 in Kraft. Die BaFin kündigte damals an, die Wirkung der Selbstverpflichtung sechs Monate lang zu überwachen und dann erneut über die Notwendigkeit einer Produktintervention zu entscheiden. (JF1)
Quelle: Veröffentlichung BaFin