Branchenverband mahnt zur Einhaltung des Provisionsabgabeverbotes

Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) mahnt Makler und Versicherungsvermittler zur Einhaltung des Provisionsabgabeverbotes. Hintergrund dafür ist die anhaltende Unsicherheit, die nach Gesetzes-Veröffentlichung zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) aufgekommen war. Denn § 48b Absatz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) führt als Ausnahme vom Provisionsabgabeverbot auf, dass eine Provisionsweitergabe möglich sei, „soweit die Sondervergütung zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung des vermittelten Vertrags verwendet wird“.

Auch wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) sich beeilte halbwegs zu konkretisieren, dass die Ausnahme nur direkt innerhalb des vermittelten Vertrages realisiert werden darf, bleibt innerhalb der Branche die Verwirrung bestehen. So sagt VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth: „Völlig unklar ist beispielsweise, ob in der Zeit bis zum Inkrafttreten der Bestimmungen im Februar 2018 weitergegebene Provisionen rückwirkend als ungültig erklärt und womöglich gar mit einem Bußgeld belegt werden.“

Diese Situation begünstige Wettbewerbsklagen. Wer sich allerdings dieser Klagen annimmt, Bafin oder die Industrie- und Handelskammern, sei ebenfalls noch unklar. Auch Zivilgerichte seien als Instanz denkbar. Erst in einigen Monaten will die Bafin ein neues Vermittlerrundschreiben mit Einzelheiten zur Umsetzung verbreiten. „Mindestens bis dahin sollten sich die Makler und Vermittler auf die sichere Seite begeben“, so Barth weiter, „das gilt auch für die Honorarberater, die für bestimmte Produkte keinen Netto-Tarif finden.“

Der VSAV rechnet damit, dass das uralte Provisionsabgabeverbot in nicht allzu weiter Ferne fallen werde. Er begründet dies mit der allgemeinen Ablehnung in der Öffentlichkeit. Denn bis kurz vor Zustimmung hatte sich der Bundesrat noch gegen das Provisionsabgabeverbot ausgesprochen. Auch die Rechtsprechung urteilte vielfach gegen die offiziellen Gesetzesbestimmungen. Der Verbraucherschutzgedanke nähme mit dem Verbot eher Schaden, so der VSAV.

Quelle: Pressemitteilung VSAV

Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) ist eine 2004 gegründete Branchenvereinigung zur Förderung der beruflichen, fachlichen und unternehmerischen Kompetenzen der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsvermittler. Sie hat über 1.000 Mitglieder und derzeit 72 Netzwerkpartner. (JF1)

www.vsav.de

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